Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 22.03.2026
Die bereits beantragten Briefwahlunterlagen für die Stichwahl am 22.03.2026 werden voraussichtlich bis Freitag, den 13.03.2026, versandt.
Viele haben bereits mit dem ersten Wahlgang die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt. Diese Personen erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch. Eine erneute Beantragung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Wer bisher noch keine Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann ab sofort Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen.
Dafür haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
- Der Antrag kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht telefonisch) gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnr., Postleitzahl, Ort) anzugeben; bitte geben Sie auch dann die auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Wählerverzeichnis-Nr. an. Der Antrag kann beim Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach, Marktplatz 1, 94374 Schwarzach, abgegeben oder in einem ausreichend frankierten Umschlag übersandt werden. Die Briefwahlunterlagen kommen per Post zu Ihnen.
- Persönliche Vorsprache: Ab sofort können sie zum Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach gehen und dort Ihren Wahlschein mit Briefwahlunterlagen abholen oder gleich vor Ort wählen.
Eine Online-Beantragung ist bei der Stichwahl nicht möglich.
Kontaktdaten:
Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach, Wahlamt, Marktplatz 1, 94374 Schwarzach
Telefon: 09962/9402-10
Telefax: 09962/9402-41
E-Mail: info@vgem-schwarzach.de