17. Dezember 2025: Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert mit einem Flyer über die Mitteilungspflicht von Steuerpflichtigen über Änderungen von Bemessungsgrundlagen an Grundstücken.

Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert mit einem Flyer über die Mitteilungspflicht von Steuerpflichtigen über Änderungen von Bemessungsgrundlagen an Grundstücken.

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