Wahlbenachrichtigung

10. Februar 2026: Die amtlichen Wahlbenachrichtigungen werden derzeit durch die Post zugestellt.

Wer bis zum 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich ab 16.02.2026 beim Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach melden. Falls ein Postwegverlust vorliegt, könnte die Wahlbenachrichtigung nachgedruckt werden.

 

Nach Erhalt der amtlichen Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen sofort beantragt werden. Entweder mit dem umseitigen Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung oder mit dem aufgedruckten QR-Code. Weitere Möglichkeiten können der Wahlbenachrichtigung entnommen werden.

 

Die Briefwahlunterlagen können frühestens ab dem 16.02.2026 versandt bzw. ausgehändigt werden (vorausgesetzt alle Stimmzettel liegen bis dahin vor).

 

Für eventuelle Fragen steht das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach gerne zur Verfügung (Telefon-Nr.: 09962/9402-0, E-Mail: info@schwarzach-vgem.de).