Aktuelle Corona Hinweise

01. November 2020: Informationen zu den aktuellen Maßnahmen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auf dieser Seite finden Sie die Pressemitteilungen, sowie umfangreiches Informationsmaterial des Gesundheitsamtes, weiterer Ämter und Behörden und der Wirtschaftsförderung zum Thema Corona-Virus.

Informationen zu Rechtsverordnungen, Allgemeinverfügungen und Bekanntmachungen stets aktuell unter

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/

BÜRGERTELEFON CORONA DES LANDRATSAMTES Straubing-Bogen: 09421/973401

MONTAG BIS FREITAG 8 BIS 18 UHR

Weitere wichtige Telefonnummern:

    09131/6808 - 5101 (Bayerisches Landesamt für Gesundheit, Mo bis Fr 8 bis 17 Uhr, Sa/So 10 bis 16 Uhr)

    030/346465100 (Bundesgesundheitsministerium)

    030/18615 - 6187 (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Nummer für Bürger)

    030/18615 - 1515 (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Nummer für Unternehmen)

    089/2186-2971 (Bayerisches Kultusministerium, werktags 7.30 bis 18 Uhr, Sonntag 11 bis 16 Uhr)

    089/2162 - 2101 (Bayerisches Wirtschaftsministerium)

    089/122-220 (Bürgertelefon Corona Bayer. Staatsregierung, Mo bis Fr 8 bis 18 Uhr, Sa 10 bis 15 Uhr)

    116117 (Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst)

    0871/808-2022 (Regierung von Niederbayern, Hotline Wirtschaftsförderung)

    09421/9952-3000 (BRK Kreisverband, Vereinbarung von Beratungsterminen , Mo bis Fr 8 bis 12 Uhr, nachmittags nur AB, es wird aber am nächsten Tag zurückgerufen)

Wichtige Links:
 

https://www.bayern.de

https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-Bayern/

https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

https://www.landkreis-straubing-bogen.de/wirtschaft-kreisentwicklung/

www.rki.de (Robert-Koch-Institut)

www.infektionsschutz.de (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

www.bundesgesundheitsministerium.de (Bundesministerium für Gesundheit)

www.stmgp.bayern.de (Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)

www.km.bayern.de (Bayerisches Staatministerium für Unterricht und Kultus)

www.zukunftsministerium.bayern.de (Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales)

www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php

www.stmwi.bayern.de (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft)

www.stmi.bayern.de (Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration)

Analog der bayernweiten Regelungen besteht in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach ab Montag, 27. April 2020 die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasenschutz. Es wird analog der Regelungen, die beim Betreten von Geschäften und Betriebsräumen von Dienstleistern gelten, auch bei den Besuchern der Amtsräume der VG Schwarzach incl. der Gebäude der Verwaltungsgemeinschaft (Bauhöfe, Wertstoffhöhe etc.) um Verständnis gebeten, dass ein Betreten nur möglich ist, wenn ein Mund-Nasenschutz getragen wird.

 

Infos und Hinweise zum Tragen der Alltagsmasken

Wie verwendet man die Alltags-Maske richtig?

Wenn man die Maske anzieht, sollte man darauf achten, dass die Innenseite nicht berührt oder verunreinigt wird. Vor dem Anlegen der Maske sollte man sich also die Hände gründlich mit Seife waschen. Die Alltags-Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen. Sobald sie durch den Atem, Schweiß oder durch sonstige Gründe feucht geworden ist, muss sie gewechselt und durch eine frische Maske ersetzt werden. Während man die Maske trägt, sollte man nicht daran herumnesteln und die Hände – wie auch ohne Maske – nicht ins Gesicht bringen. Länger als drei bis vier Stunden sollte man eine Maske nicht tragen. Danach sollte man sie durch eine frische ersetzen. Beim Ablegen sollte man die Außenseite nicht berühren, da sich dort Erreger befinden könnten. (Quelle: BR.de/Maskenpflicht in Bayern: das müssen Sie wissen/27.04.2020)

So wird die Alltagsmaske richtig gereinigt.

Erstmalige Reinigung:
Vor der erstmaligen Benutzung die Maske auf dem Herd in einem Kochtopf in kochendem Wasser fünf Minuten auskochen.

Nach der ersten Reinigung können Sie wie folgt vorgehen:
- bei mindestens 60° C waschen (OHNE Waschmittel und nicht mit der normalen Kochwäsche)
- Trocknen im Trockner oder auf der Leine · Bügeln bei hohen Temperaturen