Amtliche Bekanntmachung

19. Februar 2021: zum Regel-Schulbetrieb im Landkreis Straubing-Bogen

Für den Landkreis Straubing-Bogen wird amtlich festgestellt, dass der maßgebliche Inzi-denzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwoh-ner innerhalb von sieben Tagen nicht überschritten ist.


Hinweise auf die dadurch ausgelösten Rechtsfolgen für den Schulbetrieb sowie für die Öffnung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagesstätten im Landkreis Straubing-Bogen:

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