Amtliche Bekanntmachung
19.02.2021 zum Regel-Schulbetrieb im Landkreis Straubing-Bogen
Für den Landkreis Straubing-Bogen wird amtlich festgestellt, dass der maßgebliche Inzi-denzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwoh-ner innerhalb von sieben Tagen nicht überschritten ist.
Hinweise auf die dadurch ausgelösten Rechtsfolgen für den Schulbetrieb sowie für die Öffnung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagesstätten im Landkreis Straubing-Bogen: