Neue Grundsätze ab dem 6. November: Regionale Hotspotregelung mit roter Ampel wird auch den Landkreis treffen

05. November 2021: Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird dies am Samstag per Bekanntmachung des Landratsamtes festgestellt
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Das Bayerische Kabinett hat diese Woche beschlossen, dass ab Samstag, 6. November, die Krankenhausampel erweitert und regionalisiert wird. So gibt es ab dann auch eine regionale Hotspot-Regelung für Landkreise und kreisfreie Städte bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 300 UND wenn gleichzeitig im zugehörigen Leitstellenbereich die zur Verfügung stehenden Intensivbetten mindestens zu 80 Prozent ausgelastet sind. Dann gelten in diesen Regionen die Regelungen der „roten Ampel.“ (2G bei Veranstaltungen Indoor, Sport, Kultur; 3G plus bei Gastro, Hotels und körpernahen Dienstleistungen; 3G bei Hochschulen und Bildungsangeboten und bei Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten, soweit diese Kontakt zu anderen Personen haben).

Für den Landkreis Straubing-Bogen bedeutet dies, das ab Sonntag, 7. November, von einer Geltung der entsprechenden roten Stufe auszugehen ist. Aktuell liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei knapp 500 und wird bis zum Wochenende sicher nicht unter die 300-er Marke fallen. Die Belegung der Intensivbetten im Leitstellenbereich liegt bei rund 95 Prozent und damit auch deutlich über der 80-Prozent-Marke.

Sollte dies so bleiben – wovon auszugehen ist – würde das entsprechende Vorliegen der Voraussetzungen am Samstag vom Landkreis per Bekanntmachung festgestellt werden und die Regelungen der roten Stufe dann ab Sonntag, 7. November, gelten. Bis dahin gelten aber auch schon weiterhin die am Dienstag von der Regierung für Niederbayern vorgestellten Verschärfungen der grünen Ampel für ganz Niederbayern, die seit Mittwoch, 3. November, in Kraft sind. Die dort festgelegte FFP2-Masken-Pflicht für bestimmte Bereiche gilt übrigens auch für Besucherinnen und Besucher des Landratsamtsgebäudes und seiner Außenstellen.