Bekanntmachungen

30. September 2021: über die Eintragung für das Volksbegehren auf Abberufung des Landtags

>> Bekanntmachung Markt Schwarzach
>> Bekanntmachung Gemeinde Niederwinkling
>> Bekanntmachung Gemeinde Mariaposching
>> Bekanntmachung Gemeinde Perasdorf 

Grundsätzlich gilt folgendes:

Anders als bei Wahlen erhalten die Stimmberechtigten keine individuelle Benachrichtigung mit genauen Informationen über die Eintragungsmöglichkeiten. Auch existiert eine schriftliche Eintragungsmöglichkeit nach Art der Briefwahl bei Volksbegehren nicht. Im Unterschied zu allgemeinen Wahlen und Abstimmungen haben die Eintragungswilligen bei Volksbegehren dafür aber 14 Tagen Zeit, sich zu beteiligen.

Jede stimmberechtigte Person, kann sich in der Zeit vom 14.10.2021 bis 27.10.2021 im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach (Bürgerbüro – Zimmer Nr. 6 a im Erdgeschoss), Marktplatz 1, 94374 Schwarzach (Abstimmungsraum ist barrierefrei) in die dort aufliegenden Eintragungslisten eintragen. Die genauen Zeiten, in denen die Eintragung geleistet werden kann, entnehmen Sie bitte der der Eintragungsbekanntmachung.


Hinweise zu Eintragungsscheinen:

Mit einem sogenannten Eintragungsschein kann sich eine stimmberechtigte Person ohne Vorliegen besonderer Gründe in einem beliebigen Eintragungsraum in ganz Bayern eintragen, oder sie kann (ausschließlich) bei körperlicher Behinderung oder Krankheit mit einer eidesstattlichen Versicherung eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen (Art. 69 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2, Abs. 3 Satz 3 LWG), siehe auch nachfolgende Nr. 5.2.3.

Der Eintragungsschein bei Volksbegehren hat nicht die gleiche Bedeutung wie ein Wahlschein bei allgemeinen Wahlen, weil

  • eine „Briefwahl“ bei Volksbegehren nicht möglich ist (Art. 69 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 3 LWG ist eine Spezialregelung gegenüber Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LWG),
  • die Eintragungsfrist 14 Tage dauert und somit in der Regel ausreichend Gelegenheit für die Eintragung im jeweiligen Eintragungsbezirk besteht,
  • die Gemeinden häufig von der Bildung mehrerer Eintragungsbezirke absehen und die Eintragung somit in einem beliebigen Eintragungsraum der jeweiligen Gemeinde möglich ist.

Sollten Sie aus den o.g. Gründen einen Eintragungsschein benötigen, können Sie diesen mit folgendem Formular bei der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach beantragen:

>> Antrag auf Erteilung eines Eintragungsscheins