Jugendschöffenwahl 2023

01. Februar 2023: Bewirb dich jetzt!

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. 

Zur Zeit werden daher bei den Jugendämtern Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. 

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. 

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. 

>>per E-Mail an hauptverwaltung@vgem-schwarzach.de