Pressemitteilung
Ab sofort sind PoC-Antigen-Schnelltests für alle Personen wieder kostenfrei. Eine entsprechende Testverordnung des Bundes wurde erlassen. Kostenfreie Antigen-Schnelltests sind an allen Teststationen möglich. Eine wöchentliche Begrenzung für eine Maximalanzahl an Tests gibt es nicht.
PCR-Tests sind hingegen weiterhin nur für die anspruchsberechtigten Personen kostenfrei möglich.
Dies sind:
· Enge Kontaktpersonen (E-Mail-Aufforderung des Gesundheitsamtes mitbringen oder entsprechende Regelungen beachten)
· Personen, die einen Warnhinweis der Corona-Warn-App oder Luca-App erhalten haben (App-Warnung muss vorgezeigt werden)
· PCR-Bestätigungstestungen nach positivem Schnelltest (Nachweis über positiven Schnelltest mitbringen)
· Schwangere während der Schwangerschaft (bis 31. März 2022)
· Stillende (bis auf Weiteres, Mutterpass mitbringen)
· Personen, die einen Termin in einer Klinik oder Reha-Klinik zur Behandlung haben (Bestätigung der jeweiligen Einrichtung und Lichtbildausweis mitbringen)
· Personen, die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen können (Nachweis analog zu den Vorschriften der Testverordnung)
Neu in diesen Personenkreis wurden Schwangere, Stillende und Personen, die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindiktion nicht impfen lassen können, aufgenommen.
Kostenfreie PCR-Tests sind nur an der kommunalen Teststation am Hagen (ehemalige Zulassungsstelle) möglich.