Untersagung von Großveranstaltungen

12. März 2020: Mit einer Allgemeinverfügung hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Großveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern bis einschließlich 19.04.2020 untersagt

Mit der unten stehender Allgemeinverfügung hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Großveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern bis einschließlich 19.04.2020 untersagt.

Bei Veranstaltungen zwischen 500 und 1.000 Teilnehmern obliegt die Entscheidung den Kreisverwaltungsverwaltungsbehörden nach entsprechender Risikobewertung. Im Zweifel wird nach Angaben des Ministeriums Zurückhaltung empfohlen.