Maßnahmen Wertstoffhof

02. November 2020: Auswirkungen Covid-19 auf Wertstoffhofbetrieb

Aufgrund der sich verschärfenden Lage bei der Ausbreitung von Covid-19 wird um Beachtung gebeten, dass – um einen möglichst uneingeschränkten Betrieb aufrechterhalten zu können – zwingende Voraussetzung nach wie vor die Einhaltung des Abstandsgebotes (mind. 1,50 Meter) ist und für das ganze Wertstoffhofgelände die Maskenpflicht gilt.

Auch mit Maske ist auf den Mindestabstand zu achten. Ist der Mindestabstand in Gefahr, muss der Einlass -wie auch bisher schon -  begrenzt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Platzverhältnisse ist die Anzahl der maximal möglichen Fahrzeuge auf den Wertstoffhöfen unterschiedlich.

Ziel ist eine möglichst schnelle Abfertigung unter Einhaltung des notwendigen Abstands. Deshalb bittet die Gemeinden um eine Vorsortierung, beispielsweise der Verpackungen, da dies die Verweildauer und somit auch die Wartezeit am Wertstoffhof enorm verkürzt.

Wir bitten um Beachtung.