Pressemitteilung
In einer Pressemitteilung vom 27. März stellt das Umweltministerium klar, dass bisher keine Fälle bekannt sind, bei denen sich Personen durch Berührung von kontaminierten Oberflächen mittels Kontaktinfektion angesteckt haben. Dennoch seien zum Schutz der Hausmeister, Nachbarinnen und Nachbarn in Mehrparteienhäusern sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Abfallentsorgung gesonderte Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Diese Empfehlung habe das BMU mit den für die Abfallentsorgung zuständigen Ministerien der Bundesländer abgestimmt und lautet wie folgt:
„Für private Haushalte, in denen infizierte Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 in häuslicher Quarantäne leben, gilt:
1. Neben Restmüll werden auch Verpackungsabfälle, Altpapier und Biomüll über die Restmülltonne entsorgt.
2. Sämtliche dieser Abfälle werden in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben. Einzelgegenstände wie Taschentücher werden nicht lose in Abfalltonnen geworfen.
3. Abfallsäcke werden durch Verknoten oder Zubinden verschlossen. Spitze und scharfe Gegenstände werden in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt. Müllsäcke werden möglichst sicher verstaut, so dass vermieden werden kann, dass zum Beispiel Tiere Müllsäcke aufreißen und mit Abfall in Kontakt kommen oder dadurch Abfall verteilt wird.
4. Glasabfälle und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe werden nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern nach Gesundung und Aufhebung der Quarantäne wie gewohnt getrennt entsorgt.
Für alle privaten Haushalte in Deutschland, in denen keine infizierten Personen oder begründete Verdachtsfälle von COVID-19 leben, gilt weiterhin uneingeschränkt das Gebot der Abfalltrennung. Für sie ändert sich bei der gewohnten Abfallentsorgung nichts.“ (Quelle Pressemitteilung des BMU vom 27.03.2020)
Straubing, 31.03.2020
Gudrun Späth, g.spaeth@zaw-sr.de
Zweckverband Abfallwirtschaft Straubing Stadt und Land, www.zaw-sr.de